Pflegegrad – Voraussetzungen, Beantragung & Ablauf
Die Pflege eines Angehörigen ist anspruchsvoll – organisatorisch, emotional und finanziell. Die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Zuschüsse und Leistungen, die helfen, die Pflege zu Hause oder zeitweise stationär zu finanzieren. Entscheidend ist dabei der Pflegegrad.
Pflegezuschüsse – Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Der Pflegegrad ist die zentrale Voraussetzung, um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten. Er beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt ist – unabhängig von der konkreten Diagnose oder dem Alter.
Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade (1–5), die alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigen.
Ein Pflegegrad gibt an, wie viel Unterstützung ein Mensch im täglichen Leben benötigt. Entscheidend ist nicht, welche Krankheit vorliegt, sondern wie sehr die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.
Beispiele:
– Eine Person mit Demenz kann einen höheren Pflegegrad erhalten als jemand mit körperlichen Einschränkungen.
– Mehrere leichte Einschränkungen können in Summe zu einem höheren Pflegegrad führen.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder dem Medicproof (privat Versicherten) und findet in der Regel zu Hause statt.
Die Pflegegrad-Begutachtung
Ablauf der Begutachtung:
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (per Mail oder auch telefonisch)
2. Terminankündigung zur Begutachtung
3. Begutachtung vor Ort durch eine Pflegefachperson
4. Bewertung anhand eines Punktesystems
5. Bescheid der Pflegekasse mit Pflegegrad und Leistungen
Der Beurteilende legt den Pflegegrad auf Basis festgelegter Kriterien fest:
* Es wird entweder Modul 2 oder Modul 3 berücksichtigt – je nachdem, welches Modul höher bewertet wird. Beide Module werden nicht addiert, sondern nur das stärkere geht in die Gesamtbewertung ein. In dem darunter dargestellten Diagramm als „Kognitive & psychische Fähigkeiten / Verhalten“ zusammengefasst.
Praxisnahe Beispiele zu den Modulen
Modul 1 – Mobilität (→ Wie selbstständig kann sich die Person bewegen?)
Beispiele:
– Aufstehen aus dem Bett oder vom Stuhl nur mit Hilfe möglich
– Gehen in der Wohnung nur mit Rollator
– Treppensteigen nicht mehr möglich
– Umlagern im Bett (z. B. von Rücken- in Seitenlage) nur mit Unterstützung
Modul 2 – Kognitive & kommunikative Fähigkeiten (→ Wie gut kann die Person denken, verstehen und sich mitteilen?)
Beispiele:
– Erkennt vertraute Personen nicht mehr
– Ist zeitlich oder örtlich desorientiert
– Versteht einfache Aufforderungen nicht
– Kann Bedürfnisse (Hunger, Schmerzen) nicht klar äußern
– Vergisst wichtige Ereignisse oder Absprachen
Modul 3 – Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (→ Zeigt die Person auffälliges oder belastendes Verhalten?)
Beispiele:
– Nächtliche Unruhe, Umherwandern
– Aggressives oder abwehrendes Verhalten bei Pflege
– Angstzustände oder Panikattacken
– Depressive Stimmung, sozialer Rückzug
– Wiederholtes Rufen oder Schreien ohne erkennbaren Grund
Modul 4 – Selbstversorgung (→ Wie selbstständig ist die Person bei der Körperpflege und Ernährung?)
Beispiele:
– Waschen, Duschen oder Baden nur mit vollständiger Hilfe
– An- und Ausziehen nicht selbst möglich
– Essen muss angereicht oder vollständig übernommen werden
– Toilettengang nur mit Unterstützung
– Inkontinenzversorgung erforderlich
Modul 5 – Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (→ Kann die Person mit Krankheiten und Behandlungen umgehen?)
Beispiele:
– Medikamente müssen vorbereitet und verabreicht werden
– Blutzuckermessen und Insulingabe erforderlich
– Wundversorgung (z. B. bei offenen Beinen)
– Sauerstofftherapie oder Inhalationen
– Arztbesuche müssen organisiert und begleitet werden
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte (→ Kann die Person ihren Tag selbst planen und soziale Kontakte pflegen?)
Beispiele:
– Tagesablauf kann nicht selbst strukturiert werden
– Keine eigenständige Beschäftigung möglich
– Kontakte zu Familie/Freunden werden nicht mehr aufgenommen
– Benötigt Anleitung oder Motivation für Aktivitäten
– Reagiert kaum auf soziale Ansprache
Pflegezuschüsse – Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung
Leichte Einschränkungen im Alltag
z. B. Unsicherheit beim Gehen oder im Haushalt
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
Regelmäßige Hilfe im Alltag nötig
z. B. beim Waschen, Anziehen oder Haushalt
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung
Tägliche Unterstützung erforderlich
Selbstständigkeit stark eingeschränkt
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung
Umfangreiche Hilfe rund um die Uhr nötig
Häufig auch nachts Betreuung erforderlich
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Vollständige Abhängigkeit von Hilfe
Oft besondere pflegerische Anforderungen
Wichtig zu wissen
– Der Pflegegrad kann jederzeit beantragt werden.
– Leistungen gelten ab Antragsdatum (nicht erst ab Bewilligung).
– Der Pflegegrad kann erhöht werden, wenn sich der Zustand verschlechtert.
– Gegen einen zu niedrigen Pflegegrad kann Widerspruch eingelegt werden.
Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung!
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