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Pflegesachleistungen & Pflegegeld

von | 24.12.25 | Blog

Wer einen Pflegegrad hat, erhält finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Dennoch stehen viele Pflegebedürftige und Angehörige vor derselben Frage:
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist die richtige Wahl?

Beide Leistungen dienen der häuslichen Pflege, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer Nutzung, Flexibilität und Organisation. Welche Variante besser passt, hängt vor allem davon ab, wer pflegt, wie viel Unterstützung benötigt wird und wie der Pflegealltag gestaltet ist.

Pflegegeld – finanzielle Unterstützung für Pflege durch Angehörige

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse für Menschen, die überwiegend von Angehörigen, Freunden oder anderen nahestehenden Personen zu Hause gepflegt werden.

Einen Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und liegt aktuell zwischen 347 € und 990 € pro Monat.

Der große Vorteil des Pflegegeldes liegt in seiner Flexibilität:
Der Betrag ist nicht zweckgebunden und kann frei verwendet werden. In der Praxis dient er häufig als Anerkennung oder finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, kann aber auch für kleinere Ausgaben rund um die Pflege genutzt werden.

Der Bezug von Pflegegeld ist an eine wichtige Bedingung geknüpft: regelmäßige Pflegeberatungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

– Pflegegrad 2 und 3: Beratung alle 6 Monate
– Pflegegrad 4 und 5: Beratung alle 3 Monate

Diese Termine müssen eigenständig organisiert werden. Erfolgen sie nicht fristgerecht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Ziel der Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Angehörige fachlich zu unterstützen.

Pflegesachleistungen – professionelle Hilfe im Pflegealltag

Nicht jede Pflegesituation lässt sich allein durch Angehörige bewältigen. In diesen Fällen bieten die Pflegesachleistungen eine wertvolle Unterstützung.

Pflegesachleistungen sind zweckgebundene Leistungen zur Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes. Auch hier besteht ein Anspruch ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab, Pflegebedürftige erhalten kein Geld ausgezahlt.

Das monatliche Budget liegt – abhängig vom Pflegegrad – zwischen 796 € und 2.299 €.

Pflegesachleistungen werden zum Beispiel genutzt für:
– Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
– Hilfe bei der Mobilität
– Medikamentengabe
– Pflegerische Betreuung im Alltag

Sie sorgen für Entlastung und fachliche Sicherheit, insbesondere wenn der Pflegebedarf steigt oder Angehörige an ihre Grenzen kommen.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – ein fließender Übergang

In der Praxis gibt es selten ein klares „entweder oder“. Viele Familien entscheiden sich für eine Kombination aus Angehörigenpflege und professioneller Unterstützung.
Genau dafür sieht die Pflegeversicherung die Kombinationsleistung vor.

Die Kombinationsleistung – flexibel und bedarfsgerecht
Bei der Kombinationsleistung werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig miteinander verbunden.

Ein Beispiel:
Es werden 60 % der Pflegesachleistungen genutzt
→ 40 % des Pflegegeldes werden zusätzlich ausgezahlt

Wichtig zu wissen:
Wird eine Leistung zu 100 % ausgeschöpft, entfällt der Anspruch auf die andere.

Die Kombination kann jederzeit angepasst werden, wenn sich die Pflegesituation ändert
Für viele Familien ist diese Lösung ideal, da sie Flexibilität und Entlastung miteinander verbindet.

Pflegesachleistungen clever erweitern: Entlastung im Alltag

In der Praxis gibt es selten ein klares „entweder oder“. Viele Familien entscheiden sich für eine Kombination aus Angehörigenpflege und professioneller Unterstützung.
Genau dafür sieht die Pflegeversicherung die Kombinationsleistung vor.

Die Kombinationsleistung – flexibel und bedarfsgerecht.
Bei der Kombinationsleistung werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig miteinander verbunden.
Ein Beispiel:
Es werden 60 % der Pflegesachleistungen genutzt
→ 40 % des Pflegegeldes werden zusätzlich ausgezahlt

Wichtig zu wissen:
Wird eine Leistung zu 100 % ausgeschöpft, entfällt der Anspruch auf die andere
Die Kombination kann jederzeit angepasst werden, wenn sich die Pflegesituation ändert. Für viele Familien ist diese Lösung ideal, da sie Flexibilität und Entlastung miteinander verbindet.

Ein weiterer Vorteil der Pflegesachleistungen:
Nicht vollständig genutzte Beträge können bis zu 40 % in sogenannte Entlastungsleistungen umgewandelt werden.
Diese können z. B. eingesetzt werden für:
– Haushaltshilfen
– Alltagsbegleitung
– Betreuungsangebote

So lassen sich vorhandene Budgets optimal nutzen, um den Pflegealltag spürbar zu erleichtern.

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung!

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