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Der Entlastungsbetrag – für mehr Unterstützung im Alltag

von | 24.12.25 | Blog

Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Herausforderungen mit sich. Neben der eigentlichen Versorgung müssen Haushalt, Termine und der Alltag organisiert werden. Gerade pflegende Angehörige geraten dabei schnell an ihre Belastungsgrenze. Genau hier setzt der Entlastungsbetrag an – eine Leistung der Pflegekasse, die gezielt dabei hilft, den Pflegealltag zu erleichtern.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 €. Er soll Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag unterstützen und Entlastung schaffen, etwa durch Hilfe im Haushalt oder durch betreuende Angebote. Der Entlastungsbetrag kann unabhängig davon genutzt werden, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden.

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann unabhängig davon genutzt werden, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Ziel dieser Leistung ist es, Unterstützung im Alltag zu ermöglichen und gleichzeitig Angehörige zu entlasten – etwa durch Hilfe im Haushalt oder durch betreuende Angebote.

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Damit gehört der Entlastungsbetrag zu den wenigen Leistungen der Pflegeversicherung, die bereits bei einem niedrigen Pflegegrad zur Verfügung stehen. Gerade für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er oft die wichtigste finanzielle Unterstützung.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann ausschließlich für anerkannte Leistungen und Anbieter genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote – insbesondere bei Demenz – sowie Tages- oder Nachtpflege. Auch kleine Entlastungen, wie ein regelmäßiger Einkauf oder Unterstützung bei Arztbesuchen, können den Alltag deutlich entspannen und Freiräume schaffen.

Ausgezahlt wird der Entlastungsbetrag nicht direkt. Stattdessen greift das sogenannte Erstattungsprinzip: Die Leistung wird bei einem anerkannten Anbieter in Anspruch genommen, dieser stellt eine Rechnung und die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe von 131 € monatlich. Wichtig ist dabei, dass der Anbieter offiziell von der Pflegekasse zugelassen ist – andernfalls ist keine Abrechnung möglich.

Entlastungsbetrag clever erweitern

Der Entlastungsbetrag lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen sogar erhöhen. Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, können bis zu 40 % dieses Budgets für Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Dadurch entsteht zusätzlicher finanzieller Spielraum, der ebenfalls für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote genutzt werden kann.

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